Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,3, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Geschichtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Proseminararbeit moechte ich versuchen, einen UEberblick uber die Vorgeschichte des Reichskonkordates 1933 zu bieten, um das Handeln des Heiligen Stuhles nachvollziehen zu koennen. Die vorherigen Erfahrungen der katholischen Kirche mit Konkordaten spielt auch fur das Zustandekommen des Reichskonkordates eine wichtige Rolle. Des Weiteren soll der Verlauf der Verhandlungen zum Konkordat aufgezeigt werden, um anhand des eigentlichen Vertrages und der Verhandlungen festzustellen, auf welcher Seite, welche Zugestandnisse getroffen wurden. Im Jahre 1933 wurde zwischen dem Heiligen Stuhl, vertreten durch Kardinal Eugenio Pacelli und dem Deutschen Reich, vertreten durch Vizekanzler Franz von Papen ein Staatskirchenvertrag geschlossen, der das Verhaltnis zwischen Staat und katholischer Kirche regeln sollte. Dieser Vertrag wurde am 20. Juli 1933 als Reichskonkordat festgehalten. Am 20. September des gleichen Jahres wurde das Vertragswerk ratifiziert und stellt bis heute den rechtlichen Rahmen der Beziehung zwischen Kirche und Staat dar. Besonders diese Tatsache der luckenhaften Quellenlage bietet Raum fur Interpretationen und Hypothesen durch die Geschichtswissenschaft.
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 2,3, Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf (Geschichtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In meiner Proseminararbeit moechte ich versuchen, einen UEberblick uber die Vorgeschichte des Reichskonkordates 1933 zu bieten, um das Handeln des Heiligen Stuhles nachvollziehen zu koennen. Die vorherigen Erfahrungen der katholischen Kirche mit Konkordaten spielt auch fur das Zustandekommen des Reichskonkordates eine wichtige Rolle. Des Weiteren soll der Verlauf der Verhandlungen zum Konkordat aufgezeigt werden, um anhand des eigentlichen Vertrages und der Verhandlungen festzustellen, auf welcher Seite, welche Zugestandnisse getroffen wurden. Im Jahre 1933 wurde zwischen dem Heiligen Stuhl, vertreten durch Kardinal Eugenio Pacelli und dem Deutschen Reich, vertreten durch Vizekanzler Franz von Papen ein Staatskirchenvertrag geschlossen, der das Verhaltnis zwischen Staat und katholischer Kirche regeln sollte. Dieser Vertrag wurde am 20. Juli 1933 als Reichskonkordat festgehalten. Am 20. September des gleichen Jahres wurde das Vertragswerk ratifiziert und stellt bis heute den rechtlichen Rahmen der Beziehung zwischen Kirche und Staat dar. Besonders diese Tatsache der luckenhaften Quellenlage bietet Raum fur Interpretationen und Hypothesen durch die Geschichtswissenschaft.
![]() |
Ask a Question About this Product More... |
![]() |